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Kein „automatischer“ Provisionsanspruch eines Immobilienmaklers gegenüber Interessenten

WirtschaftsrechtJudikatur HandelsrechtRdW 2005/690RdW 2005, 613 Heft 10 v. 17.10.2005

§ 863 ABGB

§ 17 MaklerG

Arbeitetder Immobilienmakler - für den Interessenten erkennbar - bereits für einen anderen (hier: den Verkäufer des Grundstücks), so bedarf es, um einen Provisionsanspruch gegen den Interessenten zu begründen, einer Provisionsvereinbarung mit dem Interessenten, wobei ein Hinweis auf die Provisionserwartung des Maklers genügt.

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