§§ 1392 ff ABGB
§ 91 WTBG
Erhält ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen von einer Bank einen Prüfungsauftrag, ist die Zession der Honorarforderung an das Schwesterunternehmen zulässig, wenn der Prüfungsauftrag sowohl mit eigenen als auch mit Mitarbeitern des Schwesterunternehmens erfüllt wurde. Denn die Zessionarin der Honorarforderung ist als gem § 91 Abs 5 WTBG an die Verschwiegenheitspflicht der Angehörigen der Wirtschaftstreuhandberufe gebundene Auftragssubstitutin zu beurteilen, an die eine Zession der Honorarforderung zulässig ist.