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Keine Anwaltspflicht in eigenen Angelegenheiten nach Erlöschen der Rechtsanwaltschaft wegen Konkurses

WirtschaftsrechtJudikatur AnwaltsrechtRdW 2005/688RdW 2005, 613 Heft 10 v. 17.10.2005

§ 28 Abs 1 ZPO

Nach Erlöschen der Rechtsanwaltschaft wegen Konkurses (hier: wegen Abweisung des Konkursantrags mangels kostendeckenden Vermögens) bleibt der ehemalige Rechtsanwalt in eigenen Angelegenheiten von der Vertretungspflicht befreit.

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