Gegenstand der Arbeit ist die Frage der Aktivlegitimation von Vereinigungen zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem UWG. Es soll die bisherige Gesetzes- und Judikaturentwicklung und die aktuelle Rechtslage, wie sie sich aus der vorübergehend nicht ganz einheitlichen höchstgerichtlichen Judikatur ergibt, aufgezeigt werden, um Bedürfnissen der Praxis Rechnung zu tragen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Abgrenzung von klagsbefugten Verbänden zu reinen „Klagsvereinen“, mit denen einzelnen Mitgliedern Kostenersatzansprüche beschert werden sollen.