vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Service-Entgelt für die E-Card

gerade noch RECHTzeitigRdW 2005/673dRdW 2005, 589 Heft 10 v. 17.10.2005

Das Service-Entgelt für die E-Card wird steuerlich als Pflichtbeitrag betrachtet und mindert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage des laufenden Bezuges. Es ist erstmals mit Stichtag 15. 11. 2005 vom Dienstgeber einzuheben, und zwar für alle zu diesem Stichtag bei ihm in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Personen und deren mitversicherte Angehörige (ausgenommen Kinder); das Service-Entgelt beträgt je 10 €. (ELDA-Forum, 20. 9. 2005)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!