Nach den Stiftungsrichtlinien unterliegen Zuwendungen von ausländischen Stiftungen keiner Schenkungssteuer. Damit ermöglicht der Fiskus - ganz offiziell - steuerfreie Vermögensverlagerungen in beliebigem Umfang.
Nach den Stiftungsrichtlinien unterliegen Zuwendungen von ausländischen Stiftungen keiner Schenkungssteuer. Damit ermöglicht der Fiskus - ganz offiziell - steuerfreie Vermögensverlagerungen in beliebigem Umfang.