Die Sachbezugsbewertung bei einer Luxusvilla, die eine Stiftung nach den individuellen Bedürfnissen des Begünstigten errichtet und ihm zur Nutzung überlässt, scheint nach wie vor nicht geklärt.
Im Wesentlichen wird aber - nach welcher Methode auch immer - der Sachbezug aus den Herstellungskosten abgeleitet. - Genau dieser Lösungsansatz ist zu hinterfragen.