KV-Gastgewerbe/ Arbeiter: Pkt 11 lit a
Übersteigt der Lohn eines AN, dessen Dienstverhältnis dem Kollektivertrag (KV) für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe unterliegt, den Mindestlohn um weniger als 15 %, ist für die Berechnung der Jahresremuneration bei einem Wechsel von Voll- auf Teilzeitbeschäftigung vom Durchschnittsentgelt im Berechnungszeitraum (12 Kalendermonate) auszugehen.