WrVBO: § 17
WrBO: § 3
1. Die Leistungszulage ist als Nebengebühr bei der Ermittlung der Sonderzahlungen von Vertragsbediensteten der Stadt Wien nicht zu berücksichtigen.
WrVBO: § 17
WrBO: § 3
1. Die Leistungszulage ist als Nebengebühr bei der Ermittlung der Sonderzahlungen von Vertragsbediensteten der Stadt Wien nicht zu berücksichtigen.