Der VwGH und der UFS haben zur Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen beim Zusammenbruch eines Anlagemodells Stellung genommen. Die Entscheidungen sind über die Anlassfälle hinaus von grundsätzlicher Bedeutung, weil sämtliche gegen die Besteuerung vorgebrachten Argumente umfassend berücksichtigt wurden.