Zu diesem Thema erschien im Vorjahr ein Artikel des Verfassers1). In der Zwischenzeit sind weitere neue Urteile hinsichtlich einiger Rückstellungssachverhalte ergangen, so seitens des BFH zu Beihilfen an (künftige) Pensionisten und durch den VwGH zur Rückstellung für Beratungsfehler, eine Unterart der Schadensersatzrückstellung. Der VwGH hat auch zur Anpassungsrückstellung, und zwar konträr zum I. Senat des BFH, Stellung genommen. Diese Entwicklungen machen eine Ergänzung des erwähnten Beitrages aus dem Vorjahr erforderlich.