Der EuGH hat sein Urteil in der Rechtssache Anneliese Lenz gefällt. Demnach ist es - wie allgemein erwartet - mit dem Gemeinschaftsrecht nicht zu vereinbaren, Dividenden, die Frau Lenz von einer deutschen Kapitalgesellschaft bezogen hat, dem Normalsteuersatz zu unterwerfen, während Dividenden einer österreichischen Kapitalgesellschaft der Endbesteuerung mit einem Steuersatz von 25 % unterliegen. Das Urteil enthält zudem auch Aussagen, die für das österreichische Steuersystem allgemein von Bedeutung sind.