In Ausnahmefällen ordnet der VwGH Wirtschaftsgüter der GmbH dem notwendigen Privatvermögen zu. Er folgt damit der von Wiesner/ Schneider/Spanbauer/Kohler im Kommentar zum KStG 1988 vertretenen Auffassung.
In Ausnahmefällen ordnet der VwGH Wirtschaftsgüter der GmbH dem notwendigen Privatvermögen zu. Er folgt damit der von Wiesner/ Schneider/Spanbauer/Kohler im Kommentar zum KStG 1988 vertretenen Auffassung.