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Steuerreform: Kürzere Verjährungsfrist und Mindeststrafen

SteuerrechtRdW 2004/343RdW 2004, 382 Heft 6 v. 16.6.2004

Im Rahmen der Steuerreform wird die Verjährung für hinterzogene Abgaben und die absolute Verjährung verkürzt; verkürzt wird außerdem die Verjährung bei Unterbrechungshandlungen. Im Finanzstrafverfahren werden Mindeststrafen eingeführt.

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