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BMF zur Homepage-Affäre: Zuwendung doch steuerpflichtig - Neues zu Preisausschreiben

Steuerrechto.Univ.-Prof. Dr. Werner DoraltRdW 2004/342RdW 2004, 381 Heft 6 v. 16.6.2004

Nur wenn die Zuwendung „in der Satzung vorgesehen“ ist, ist sie schenkungssteuerfrei. Das hat das BMF zur Frage der Schenkungssteuer von Preisausschreiben klargestellt. Für die politisch umstrittene Zuwendung der Industriellenvereinigung ist danach eine Schenkungssteuerpflicht nunmehr doch - auch nach den Maßstäben des BMF - anzunehmen.

BMF verwickelt sich in Widersprüche

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