An der in der Literatur mehrfach geäußerten Ansicht, die Vormerkung nach§ 38 lit c GBGerfordere die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages, bestehen begründete Zweifel.
An der in der Literatur mehrfach geäußerten Ansicht, die Vormerkung nach§ 38 lit c GBGerfordere die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages, bestehen begründete Zweifel.