Die Freiheit des Kapitalverkehrs wird manchmal missbräuchlich benützt. Mitunter kommt es vor, dass Vermögen in einen anderen Staat verlagert werden, weil der Eigentümer hofft, in seinem Heimatstaat Steuern hinterziehen zu können. Sollte dieser Plan dadurch scheitern, dass der ausländische Vermögensverwalter seiner Pflicht zur Verschwiegenheit nicht nachkommt, so tritt die Frage nach möglichen Haftungsfolgen auf.