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Die Haftung des Aufsichtsrats bei unangemessenen Prüfungshonoraren

WirtschaftsrechtWP MMag. DDr. Klaus WiedermannRdW 2004/296RdW 2004, 322 Heft 6 v. 16.6.2004

Laut Judikatur des OGH trifft den Aufsichtsrat einer AG grundsätzlich nur eine Nachprüfungspflicht hinsichtlich des vom Abschlussprüfer bereits geprüften Jahresabschlusses. Das Vertrauen des Aufsichtsrats auf den Prüfungsbericht setzt allerdings die Beauftragung eines wirtschaftlich unabhängigen Abschlussprüfers voraus, auf dessen umfassende Prüfung vertraut werden darf.

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