vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beginn der Versicherungspflicht mit Anfertigung eines Musterstückes

RdW aktuellRdW 2004/295fRdW 2004, 321 Heft 6 v. 16.6.2004

Die Herstellung eines Probewerkstückes durch die nicht unerhebliche Dauer von 2 Stunden kann nicht typischerweise Teil eines Vorstellungsgespräches sein. Auch wenn die korrekte Bearbeitung Bedingung für die Aufnahme des Dienstverhältnisses am nächsten Tag ist, beginnt die Versicherungspflicht bereits mit Bearbeitung des Probewerkstückes.

VwGH 18.02.2004 , 192000/08/0180

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!