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UN-K: Nicht in der Vertragssprache abgefasste AGB

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2004/252RdW 2004, 275 Heft 5 v. 17.5.2004

ABGB: § 1052 EVÜ: Art 1 Abs 1 , Art 2 , 8 UN-K: Art 8 , Art 9 Abs 1 , Art 73

Nach Art 8 EVÜ ist das Zustandekommen und die Wirksamkeit eines Vertrages nach dem Recht zu prüfen, das auf den Vertrag anwendbar wäre. Sehen die strittigen Bedingungen des Vertrages die Geltung österreichischen Rechts vor, so ist UN-Kaufrecht anwendbar; es sei denn, es wurde ausdrücklich ausgeschlossen.

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