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MRG: Vermietung eines Superädifikats durch den Leasingnehmer - Haupt- oder Untermiete?

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2004/253RdW 2004, 276 Heft 5 v. 17.5.2004

MRG § 2 Abs 1 , § 15a Abs 3 Z 1 , § 21 Abs 1 Z 7 , § 22

Die Vermietung eines ganzen Gebäudes durch den Leasingnehmer gilt als Hauptmiete, wenn der Leasingnehmer das Objekt nicht selbst benützt, sondern gewinnbringend weitervermietet.

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