MRG § 2 Abs 1 , § 15a Abs 3 Z 1 , § 21 Abs 1 Z 7 , § 22
Die Vermietung eines ganzen Gebäudes durch den Leasingnehmer gilt als Hauptmiete, wenn der Leasingnehmer das Objekt nicht selbst benützt, sondern gewinnbringend weitervermietet.
MRG § 2 Abs 1 , § 15a Abs 3 Z 1 , § 21 Abs 1 Z 7 , § 22
Die Vermietung eines ganzen Gebäudes durch den Leasingnehmer gilt als Hauptmiete, wenn der Leasingnehmer das Objekt nicht selbst benützt, sondern gewinnbringend weitervermietet.