Das Land lässt seine Bediensteten als Sonderklassepatienten in seinen Krankenhäusern behandeln und verschafft ihnen damit einen Vorteil, welcher der USt unterliegt.
Das Bundesland regelte, dass seine Bediensteten im Falle eines stationären Aufenthaltes in einer Landeskrankenanstalt (ohne dass von ihnen eine Zuzahlung zu leisten wäre) als so genannte „Sonderklassepatienten“ behandelt werden.