In diesen Zeiten geht es nicht nur um eine Steuerreform, vielmehr wird das Steuerrecht in seinen Grundlagen neu definiert. Nachdem das BMF die Schenkungssteuer in das Belieben des Steuerpflichtigen gestellt hat - sofern er eine Satzung hat, in die er hineinschreiben kann, was nach seinen Wünschen steuerfrei bleiben soll -, wurden nunmehr auch die Zurechnungsregeln in der Einkommensteuer geändert.