Im Verfahren 4 Ob 219/03i setzte sich derOGH erstmals mit der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von Verstößen gegen die allgemeinen Informationspflichten gem § 5 Abs 1 ECGdurch unvollständige Angaben auf einer Webseite auseinander. In seinem Urteil vom 18.11.2003 traf das Höchstgericht einige bemerkenswerte Aussagen.
Anmerkung zu OGH 18. 11. 2003, 4 Ob 219/03i