Das österreichische Rechtssystem bietet Gläubigern verschiedene Sicherungsrechte, um nicht auf die persönliche Haftung des Schuldners alleine angewiesen zu sein. So ist das Pfandrecht das dingliche Recht, welches dem Gläubiger eingeräumt wird, aus einer Sache, wenn die Verbindlichkeit zur bestimmten Zeit nicht erfüllt wird, Befriedigung zu erlangen (§ 447 ABGB). Die praktische Bedeutung und Anwendung des Pfandrechtes ist dem Wandel der Zeit unterworfen. Hier soll ein aktueller Überblick über die Verpfändung von Geschäftsanteilen insb an Personengesellschaften gegeben werden.