ABGB: §§ 6 , 7
AktG: § 146 Abs 1 , § 149 Abs 1 , § 153 Abs 1 , § 195 ff
Die Satzung einer AG ist aufgrund der kapitalistischen Struktur und der Möglichkeit des Mitgliederwechsels nach den für generelle Normen geltenden Grundsätzen der §§ 6 f ABGB auszulegen.