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Sozialplan - Wegfall der Geschäftsgrundlage

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2004/86RdW 2004, 112 Heft 2 v. 16.2.2004

ABGB: § 901 ArbVG: § 97 Abs 1 Z 4 , § 109 Abs 3

1. Sozialpläne unterliegen als Betriebsvereinbarungen neben den Sondervorschriften des ArbVG auch den Regeln des ABGB. Demnach fallen ein Sozialplan und die daraus resultierenden AN-Ansprüche nicht dadurch weg, dass eine Voraussetzung nicht eintritt, die ausschließlich der eigenen Sphäre des AG zuzurechnen ist (hier: eine geplante Betriebsstilllegung unterbleibt wegen verbesserter Auftragslage).

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