vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EuGVVO: Zum Gerichtsstand des Erfüllungsorts und der gelegenen Sache

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2004/73RdW 2004, 95 Heft 2 v. 16.2.2004

EuGVÜ/LGVÜ: Art 5 Nr 1 , Art 16 Nr 1
EuGVVO: Art 5 Nr 1 , Art 22 Nr 1

Für die Anwendbarkeit von Art 22 Nr 1 EuGVVO reicht es nicht aus, dass die Klage auf einen schuldrechtlichen Anspruch gestützt ist und insofern ein dingliches Recht an einer unbeweglichen Sache berührt, vielmehr muss ein dingliches Recht Streitgegenstand sein. Eine auf Zahlung einer vertraglich vereinbarten Ablösesumme gerichtete Klage ist davon nicht erfasst.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!