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Lesbare Steuergesetze: „Lex fugitiva“Internetzugang als Sonderausgabe

SteuerrechtRdW 2004/42RdW 2004, 64 Heft 1 v. 19.1.2004

Für alle jene, die den Internetzugang als Sonderausgabenabzug im Gesetz vergeblich suchen:

Die Regelung findet sich nicht dort, wo man Sonderausgaben üblicherweise sucht, nämlich in § 18 EStG; vielmehr findet sie sich in den Übergangs- und In-Kraft-Tretens-Bestimmungen des § 124b EStG, und zwar in der Z 81.

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