UmgrStG: Art II KStG 1988: § 12 EStG 1988: § 20 Abs 2
Ein außerbetrieblich wie auch betrieblich fremdfinanzierter Anteilserwerb vor der Umwandlung der „gekauften“ Gesellschaft ist nach § 20 EStG 1988 bzw § 12 KStG 1988 mit dem Abzugsverbot der Aufwandszinsen verbunden.