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Highlights aus den UmgründungssteuerrichtlinienTeil 2: Realteilungen (Art V UmgrStG)

SteuerrechtWP Mag. Erich WolfRdW 2004/40RdW 2004, 58 Heft 1 v. 19.1.2004

Mittels Inanspruchnahme der Begünstigungen des Art V UmgrStG (Realteilungen) kann Vermögen aus Mitunternehmerschaften (Personengesellschaften) steuerneutral auf Nachfolge-Einzelunternehmen oder andere Mitunternehmerschaften übertragen werden.

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