Rückwirkende Ereignisse wie zB die Änderung des begünstigten Unternehmenskaufpreises oder die Rückzahlung steuerbegünstigter Bezüge waren bisher verfahrensrechtlich nicht geregelt und haben teils zu ungerechtfertigten Steuervorteilen, teils zu Steuernachteilen geführt. Der neue§ 295a BAOschließt diese Lücke.