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Lesbare Steuergesetze„Vortragsgrenze“ und „Verrechnungsgrenze“:Zwei verunglückte Begriffe

Steuerrechto.Univ.-Prof. Dr. Werner DoraltRdW 2004/38RdW 2004, 56 Heft 1 v. 19.1.2004

Die „Vortragsgrenze“ im§ 2 Abs 2b EStGpasst nicht, und die „Verrechnungsgrenze“ versteht man nicht. Außerdem werden Verluste in beiden Fällen „vorgetragen“ und „verrechnet“; daher sind die Begriffe auch als Unterschiedsmerkmal nicht geeignet.

Der Gesetzeswortlaut (§ 2 Abs 2b EStG)

„Sind bei der Ermittlung des Einkommens Verluste zu berücksichtigen, die in vorangegangenen Jahren entstanden sind, gilt Folgendes:

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