Die durch das Eigenkapitalersatzgesetz gebrachten materiellen Neuerungen erfordern eine zeitliche Abgrenzung gegenüber dem bisher maßgeblichen Richterrecht. Damit verbundene Fragen werden in der Folge angesprochen.
Die durch das Eigenkapitalersatzgesetz gebrachten materiellen Neuerungen erfordern eine zeitliche Abgrenzung gegenüber dem bisher maßgeblichen Richterrecht. Damit verbundene Fragen werden in der Folge angesprochen.