Im Jahr 2004 wird die 1. Etappe der Steuerreform umgesetzt. Viele abgabenrechtliche Bestimmungen des BudgetbegleitG 2003, des AbgabenänderungsG 2003 und des Wachstums- und StandortG 2003 (“Konjunkturpaket III") sind daher ab 1. 1. 2004 anzuwenden. Die folgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die wesentlichsten Änderungen - soweit nicht anders angegeben - mit Jahresbeginn: