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Veranlagung von Finanzbeamten in der eigenen Dienststelle?

SteuerrechtRdW 2004/727RdW 2004, 770 Heft 12 v. 15.12.2004

Ist die Dienststelle zufällig auch das für den Finanzbeamten zuständige Finanzamt, wird er dennoch in diesem Finanzamt veranlagt. Ein einschlägiger Erlass des BMF sieht bloß Kontrollen vor, damit ein untergebener Beamter nicht seinen eigenen Vorgesetzten veranlagt.

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