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Nach gerichtlichem Freispruch keine Verfolgung im verwaltungsbehördlichen Strafverfahren möglich

SteuerrechtRdW 2004/726RdW 2004, 770 Heft 12 v. 15.12.2004

Ein freisprechendes Urteil des Strafgerichtes steht einer Verfolgung durch die Strafbehörde beim Finanzamt nur dann nicht entgegen, wenn der Freispruch ausdrücklich als solcher wegen Unzuständigkeit des Gerichts bezeichnet ist.

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