Infolge der Dynamik des Wirtschaftslebens sowie durch die laufende Gesetzgebung entstehen ständig neue rückstellungspflichtige bzw -fähige Sachverhalte. Manche sind überhaupt nur für eine gewisse kurze Periode aktuell, so die Millenniums- oder die Euro-Rückstellung. Diese „neuen Rückstellungen“ müssen sowohl hinsichtlich ihrer handelsrechtlichen Dotierungspflicht als auch bezüglich ihrer steuerlichen Absetzbarkeit untersucht werden. Im vorliegenden letzten Beitrag der Artikelserie über die handels- und steuerrechtlichen Aspekte von Rückstellungen sollen nun die wichtigsten der in den letzten Jahre entstandenen neuen Rückstellungssachverhalte behandelt werden.