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Priester kann Bibelkommentar nicht von der Steuer absetzen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2004/728RdW 2004, 771 Heft 12 v. 15.12.2004

§ 16 Abs 1 Z 7 , § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG

Ein römisch-katholischer Priester, der auch eine Ausbildung zum Psychotherapeuten absolviert hat, kann weder Bücher zu Themen wie Zölibat, Eltern-Kind-Beziehung, Exerzitien, Bergpredigt, Liebe, Leid, Angst, Esoterik, Gesundheit oder religiöse Erfahrungen noch CDs mit Meditationsmusik oder Kunstkarten, die er zur Meditation einsetzt, als Werbungskosten abziehen.

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