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Nachhilfeunterricht ist kein Werk

ArbeitsrechtJudikatur Sozialversicherung - BeitragsrechtRdW 2004/641RdW 2004, 687 Heft 11 v. 15.11.2004

ASVG § 4 Abs 4

Schuldet ein in einem Nachhilfeinstitut beschäftigter Nachhilfelehrer das Bemühen, den Schülern den Lehrstoff verständlich zu machen, schuldet er Dienstleistungen, nicht aber einen Erfolg, und unterliegt - das Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 4 Abs 4 ASVG vorausgesetzt - als freier Dienstnehmer der Versicherung.

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