Der vorliegende Entwurf sieht in der ZPO ergänzende Regelungen für die „Sammelklage österreichischer Prägung“ vor, mit der ein Kl individuelle Ansprüche mehrerer Personen gegen denselben Bekl, die an ihn abgetreten worden sind, geltend macht (objektive Klagenhäufung). Das Gericht soll die Verhandlung in Art eines Musterprozesses zunächst auf einzelne Ansprüche beschränken und mit der Behandlung der anderen Ansprüche innehalten können. Zwischen denselben Parteien anhängige Verfahren sollen bis zur rechtskräftigen Entscheidung unterbrochen werden können, wenn dort im Wesentlichen gleichartige Tat- oder Rechtsfragen zu klären sind.