Bei der ab 2003 geförderten privaten Zukunftsvorsorge nach §§ 108g ff EStG erfolgt die Erstattung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) mit einem Pauschbetrag (Prozentsatz der im jeweiligen Kalenderjahr geleisteten Prämie) und kommt jährlich insgesamt nur für Leistungen im Ausmaß von 1,53 % des 36fachen der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung in Betracht. Im Hinblick auf die voraussichtliche monatliche SV-Höchstbeitragsgrundlage für 2005 von 3.630 € werden daher im Jahr 2005 voraussichtlich pro Person bis zur Erreichung des jeweiligen gesetzlichen Pensionsalters höchstens 2.000 € (2004: 1.900 €) prämienbegünstigt in die Zukunftsvorsorge eingezahlt werden können. Die staatliche Prämie wird auch für 2005 wegen des de facto gleich gebliebenen Zinsniveaus voraussichtlich 9 % (= 180 €) betragen.