Von Seiten des BMF wurde jetzt bestätigt, dass die im Rahmen der zweiten Etappe der Steuerreform 2004/2005 geplante allgemeine PauschalierungsVO für Kleinstunternehmer aller Branchen nun doch nicht realisiert werden soll. Die derzeitigen sechs nebeneinander bestehenden Regelungen (für Inhaber von Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes, Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändler, Drogisten, Handelsvertreter, Künstler und Schriftsteller, Sportler) gelten daher jedenfalls bis zur Veranlagung 2005 unverändert weiter. Bundesweiter Fachbereich Einkommensteuer 29. 10. 2004 (siehe auch ARD 5539/14/2004).