Die Qualifikation von ausländischen Investmentfonds basiert - im Gegensatz zu inländischen Investmentfonds - auf einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Dementsprechend können auch Zertifikatsstrukturen unter§ 42 InvFGfallen. Zertifikate inländischer Emittenten erfüllen aber nicht die Voraussetzungen nach§ 42 InvFG, weil sie keinem ausländischen Recht unterstehen. Bei Zertifikaten ausländischer Emittenten kommt es hinsichtlich der Qualifikation als ausländischer Investmentfondsanteil - nach der Verwaltungspraxis - auf die Kriterien des „asset backing“ und des „aktiven Managements“ an. Die unterschiedlichen steuerlichen Maßstäbe von Zertifikaten in- und ausländischen Emittenten im Allgemeinen und „überspitzte“ Anforderungen an Zertifikate ausländischer Emittenten im Besonderen sind im Hinblick auf die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art 56 EG gemeinschaftsrechtlich problematisch.