Warum soll nicht jeder Einzelunternehmer zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG wählen dürfen? Seit jeher haben die freien Berufe dieses Wahlrecht.
Ergänzend wäre der Verlustvortrag auf die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auszudehnen.