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BFH: Häusliches Arbeitszimmer trotz getrennter Eingänge

SteuerrechtRdW 2003/457RdW 2003, 534 Heft 9 v. 15.9.2003

Der BFH zählt die beruflich genutzte Zweitwohnung, die gegenüber der Privatwohnung liegt, ebenfalls zum häuslichen Arbeitszimmer, während der VwGH in einem vergleichbaren Fall ein häusliches Arbeitszimmer verneint. Die Lohnsteuerrichtlinien dürften eher auf der strengeren Linie des BFH liegen.

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