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KESt-Anrechnung für stillen Gesellschafter

SteuerrechtMag. Dr. Barbara ReinischRdW 2003/456RdW 2003, 533 Heft 9 v. 15.9.2003

Die Freigrenze für die Veranlagung von kapitalertragsteuerpflichtigen Einkünften gem§ 39 Abs 1 EStG 1988ist auf die Summe der Einnahmen zu beziehen. Daher haben nur Einnahmen unter 300 S außer Ansatz zu bleiben. Dies ergibt sich aus einer jüngsten Entscheidung des VwGH.

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