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Mangelhafte Forderungsanmeldung und richterliche Hinweispflicht

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2003/388RdW 2003, 453 Heft 8 v. 18.8.2003

ZPO § 182 Abs 1

EO: §§ 78 , 210 Abs 2 , § 211 Abs EO und 5 , § 238

§ 211 Abs 5 EObetrifft nur die Vorlage einer Saldomitteilung und gilt nicht ausdehnend für andere Verhaltensweisen des Verpflichteten, insb etwa sein stillschweigendes Anerkenntnis einer angemeldeten Forderung.

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