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Bekanntgabe von Subunternehmern bereits im Angebot

WirtschaftsrechtJudikatur zum VergaberechtMatthias ÖhlerRdW 2003/389RdW 2003, 455 Heft 8 v. 18.8.2003

BVergG §§ 70 , 83 Abs 1 Z 2 , § 98 Z 8

Bieter müssen Subunternehmer bereits im Angebot bekannt geben, andernfalls ihr Angebot mit einem unbehebbaren Mangel behaftet und auszuscheiden ist.

BVA 11.4.2003, 12N-23/03-13

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