Im Juni 2003 wurde die Bestimmung über Sorgfaltspflichten von Kredit- und Finanzinstituten bei der Kundenidentifizierung novelliert. Auch eine Regelung der Sorgfaltspflichten von Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen Berufsgruppen steht unmittelbar bevor. Der Beitrag untersucht die gesetzlichen Neuerungen im BWG und stellt einen Bezug zu den bevorstehenden Novellen im Berufsrecht der Rechtsanwälte und Notare her. Im zweiten Teil wird die Kundenidentifizierung bei der Abwicklung von Bankgeschäften im Fernabsatz beleuchtet.